Anmeldung / Aufnahme
Wir möchten Sie und Ihre Tochter gerne persönlich bei einem Vorstellungsgespräch kennen lernen. Gesprächstermine können Sie digital buchen (siehe unten). Ob Sie einen frühen oder späten Termin wählen, spielt keine Rolle für die Aufnahme.
Grundvoraussetzungen für eine Anmeldung:
- Ihr Kind ist ein Mädchen
- Ihre Tochter hat die Empfehlung der Grundschule fürs Gymnasium oder die Realschule plus
- Im Regelfall ist sie getauft. Wenn nicht, sind Sie und Ihre Tochter offen für die christlichen Werte und Ihr Kind ist bereit, sich im Religionsunterricht einzubringen und die Gottesdienste zu besuchen.
Keine Rolle für die Aufnahme spielen…
… der Familienstand der Eltern
… die Konfession (rk., ev., …)
… die Staatsangehörigkeit
Wir erheben KEIN SCHULGELD und setzen KEINE BESTIMMTEN ZEUGNISNOTEN voraus. (Die Empfehlung der Grundschule ist uns wichtig.)
Zum Vorstellungsgespräch bringen Sie bitte mit:
- das Jahreszeugnis des dritten Schuljahres (in Kopie)
- falls vorhanden eine Taufbescheinigung zur Einsicht (z.B. Stammbuch)
- ein Passbild Ihrer Tochter (oder Foto in ähnlicher Größe)
Zur endgültigen Anmeldung am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisses (Freitag) und dem folgenden Samstag benötigen wir außerdem:
- das Halbjahreszeugnis des 4. Schuljahres (gerne in Kopie),
- den gelben Schein, den Sie von der Grundschule zusammen mit der Empfehlung erhalten
- die Empfehlung der Grundschule (zur Einsicht)
Ihre Unterlagen berücksichtigen wir, solange Plätze frei sind!
Terminvergabe Vorstellungsgespräche
Das individuelle Vorstellungsgespräch, das wir mit Ihrer Tochter und mit Ihnen führen möchten, können Sie digital buchen, indem Sie das Terminformular (siehe unten) ausfüllen und abschicken. Vielleicht fragen Sie sich:
Was sollen wir tun, wenn noch unklar ist, welche Schulart die passende für unsere Tochter ist?
Keine Sorge wir haben viel Erfahrung und beraten Sie gerne! Wählen Sie den Vorstellungstermin in der Schulart, welche wahrscheinlicher ist. Sollte die Empfehlung der Grundschule später anders ausfallen, dann geben wir die Unterlagen weiter. Es ist kein zusätzlicher Vorstellungstermin in der anderen Schulart erforderlich. Eine Aufnahme gilt in unserer Schule, ggfs. auch für den anderen Schultyp.
Melden Sie sich zum vereinbarten Termin am Schulsekretariat: Klingeln Sie am Haupteingang Ecke Westerwaldstraße/Höhrer Straße, Sie stehen dann direkt vor dem Verwaltungsflur und werden zu Ihrem Gespräch abgeholt.
Sollte Ihnen etwas dazwischen kommen, geben Sie bitte Bescheid, dass der Termin entfallen muss. Danke!
Zum Vorstellungsgespräch bringen Sie bitte mit:
- das Jahreszeugnis des dritten Schuljahres (in Kopie)
- falls vorhanden eine Taufbescheinigung zur Einsicht (z.B. Stammbuch)
- ein Passbild Ihrer Tochter (oder Foto in ähnlicher Größe)
Wir freuen uns auf Sie!
Zum Terminformular
Schulbücher
AKTUELL:
Schulbuchausleihe 2024/2025
ACHTUNG: Die Leihgebühren der entgeltlichen Ausleihe werden um den 01.11.2024 von ihrem Konto abgebucht! Bitte sorgen Sie dafür, dass auf dem angegebenen Konto die entsprechende Deckung vorliegt, da Rückbuchungen zu ihren Lasten gehen.
Allgemeine Infos:
Anträge zur unentgeltlichen Ausleihe sind jeweils bis 15. März des vorangehenden Schuljahres in Papierform und mit den entsprechenden Unterlagen für das kommende Schuljahr im Schulbüro abzugeben. Die Bewilligung oder Ablehnung der unentgeltlichen Ausleihe geht Eltern unserer Schule über Cocuun bis Mitte Mai zu.
Die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe war 2024 vom 17. Mai bis 17. Juni möglich. Der jeweilige Anmeldezeitraum wird bekannt gegeben.
Den jährlich neuen Freischaltcode erhalten alle Eltern der Klassen 6-12 rechtzeitig über die Einzelchatfunktion von Cocuun. Die Eltern der neuen Fünftklässlerinnen erhalten diesen Code jeweils mit dem Anmeldepäckchen und dem Schulvertrag beim Elternabend. Melden Sie sich bitte rechtzeitig, falls Sie den Code nicht finden.
Die Rückgabe der Schulbücher am Schuljahresende erfolgt jeweils ca. zwei Wochen vor Schujahresende. Wir bitten um sorgfältige vorherige Kontrolle und Säuberung der Schulbücher durch die Eltern.
Die reguläre Ausgabe der neuen Schulbücher am Schuljahresbeginn erfolgt:
für die Klassen 6-13 in Raum 007 an den ersten beiden Schultagen nach dem Plan, der an den Schultüren aushängt. Die Abholscheine werden von den Klassenleitungen in der ersten Schulstunde ausgegeben;
für die neuen fünften Klassen am Einschulungstag an die Eltern. Diese erhalten den Abholschein nach dem Einschulungsgottedienst auf dem Schulhof.
Ein vorgezogener Ferienabholtermin wird nach Möglichkeit in der letzten Woche der Sommerferien für alle Klassen in Raum 007 angeboten (Zugang zur Schule über den Bacheingang oder vom Gilgenborn aus, Außeneingang zu Raum 007 vom Schulhof aus). Den genauen Termin und die Abholzeit geben wir ggf. bekannt. Der Abholschein wird dabei direkt vor Ort ausgegeben.
Hinweis: Wer neue Schulbücher kaufen möchte, kann diese auch telefonisch über den Schönstattverlag bestellen (Tel: 0261-6404300).
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Weiter gehende INFORMATIONEN:
Eltern, die sich am Ausleihverfahren der Schulbücher für das jeweils kommende Schuljahr beteiligen wollen, müssen – falls für Sie die Bedingungen der unentgeltlichen Ausleihe zutreffen – fristgerecht bis 15. März des jeweiligen Jahres einen Antrag an den Schulträger stellen. Unser Schulträger ist das Provinzialat der Schönstätter Marienschwestern Vallendar e. V. Daher müssen die Anträge direkt in unserer Schule und nicht bei der Stadtverwaltung abgegeben werden! Der Antrag ist im geschlossenen Umschlag für Sr. M. Gabriele an der Schulpforte abzugeben.
Bestellung für die entgeltliche Ausleihe ist in einem festgelegten Zeitraum, der jährlich mitgeteilt wird, im Elternportal möglich. Dazu erhalten Sie über die Schule per Serienbrief Informationen und eine individuelle Zugangskennung. Die Zugangskennung des letzten Schuljahres gilt nicht mehr!
Achtung! Die Antragstellung (unentgeltliche Ausleihe) oder die Bestellung (entgeltliche Ausleihe) ist jedes Schuljahr erneut erforderlich!
Eltern, deren Töchter nicht an der Ausleihe teilnehmen, können sich im Anmeldezeitraum die individuelle Schulbuchliste ihrer Tochter im Portal anzeigen lassen und ausdrucken, ohne sich für das Ausleihverfahren anzumelden! Bitte machen Sie davon in jedem Fall Gebrauch. Es gibt keine gedruckten Schulbuchlisten!
Die Anzeige der Schulbücher können Sie im Anmeldezeitraum beliebig oft nutzen!
Das bedeutet auch, dass Sie sich die Buchlisten zunächst nur ansehen und sich über die Kosten informieren können, ohne sofort über die Teilnahme am Leihverfahren entscheiden zu müssen!
Anleitung zur Ansicht der Schulbuchliste oder zur Bestellung:
Wählen Sie die Seite: http://lmf-online.rlp.de
anschließend „Login Eltern“ anklicken, legen Sie ein Benutzerkonto an (Anleitung erfolgt online).
Wählen Sie anschließend in der Menüleiste „Schülerin“ an.
Hier können Sie die individuelle Zugangskennung eingeben und die individuelle Schulbuchliste Ihrer Tochter ansehen, Schulbuchliste ausdrucken und je nach Wunsch die Seite wieder verlassen oder sich für das entgeltliche Verfahren anmelden.
Eine Anmeldung erfolgt nur, wenn Sie den entsprechenden Button „Bestellung“ wählen und die geforderten Kontodaten vollständig eingeben (IBAN-Nr. bitte ohne Leerzeichen, BIC bitte in Großbuchstaben ohne Leerzeichen). Rückbuchungen durch fehlerhafte Angaben gehen zu Ihren Lasten. Achten Sie daher bitte auf Richtigkeit und Vollständigkeit! Die Bestellung anschließend abschicken! Sie erhalten bei erfolgreicher Anmeldung sofort online eine Bestätigung. Nur dann sind Sie angemeldet!!!
Sollten Ihnen Unstimmigkeiten in der Schulbuchliste auffallen, wenn beispielsweise versehentlich ein Religionsbuch für den katholischen Religionsunterricht auf der Liste steht, Ihre Tochter aber den evangelischen Religionsunterricht besucht, melden Sie sich bitte unverzüglich, damit der Fehler rechtzeitig korrigiert wird.
Gegen Ende eines Schuljahres werden die entliehenen Schulbücher nach einem klassenweise festgelegten Plan kontrolliert und zurückgenommen. Für fehlende, beschädigte oder mit Eintragungen versehene Bücher sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet.
Die Ausgabe der neuen Schulbücher erfolgt regulär an den ersten beiden Schultagen eines neuen Schuljahres an die Schülerinnen. Für die neuen Fünftklässlerinnen nehmen die Eltern am Einschulungstag die Bücher entgegen. Die Abholscheine werden unmittelbar davor in der Schule ausgegeben.
Sollten Ihnen als Eltern gravierende Beschädigungen eines ausgeliehenen Buches auffallen, lassen Sie den Schaden bitte in unserem Schulsekretariat unter Vorlage des Buches innerhalb der ersten Schulwoche eintragen, damit Sie bei der Rücknahme nicht belangt werden. Nach dieser Frist müssen wir davon ausgehen, dass der Schaden erst in der Leihzeit Ihrer Tochter entstanden ist. Für die entliehenen Bücher sind Sie während der Leihzeit verantwortlich und daher auch dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn nicht Ihre Tochter, sondern bspw. eine andere Schülerin den Schaden an "ihren" Leihbüchern verursacht oder dieser durch ungünstige Witterung... entsteht.
Ansprechpartnerin zur Klärung von Fragen ist Sr. M. Gabriele, die Sie vorzugsweise über Cocuun erreichen können.
Außerdem können Sie auch per E-Mail Kontakt aufnehmen.
E-Mail-Adresse: lernmittel(at)schoenstaetter-marienschule.de
Bitte haben Sie Verständnis, dass das Schulsekretariat keine Fragen zur Schulbuchausleihe beantworten kann.
Schul- und Hausordnungen
Parkmöglichkeiten
Quelle: OpenStreetMap
Fragen & Antworten
Grundsätzliches
Was für eine Schule ist die SMS?
Wir sind ein staatlich anerkanntes Gymnasium und eine Realschule plus. Somit also zwei Schulen unter einem Dach – ausschließlich für Mädchen. Sämtliche Schulabschlüsse sind allgemeingültig.
Muss Schulgeld bezahlt werden?
Nein.
Die SMS wird wie jede andere Privatschule durch den Träger und das Land finanziert und gefördert. In Rheinland-Pfalz ist die Erhebung von Schulgeld generell verboten.
Wer kann und möchte, darf sich gerne im Förderverein oder der Stiftung einbringen. Dies ist jedoch völlig irrelevant für die Aufnahme an unserer Schule, denn organisatorisch sind Schule und Förderverein bzw. Stiftung vollständig voneinander getrennt.
Gibt es einen Aufnahmetest?
Nein,
den gibt es nicht. Es gibt im Vorfeld lediglich ein Vorstellungsgespräch, um Ihr Kind und Sie kennenzulernen.
Können Schülerinnen zwischen Gymnasium und Realschule plus wechseln?
Ja.
Diese Durchlässigkeit ist einer der großen Vorteile der Schönstätter Marienschule (Voraussetzung dafür ist, dass in der anderen Schulart Plätze vorhanden sind).
Wie stehen generell die Chancen, an der SMS angenommen zu werden?
Ein wichtiges Kriterium für die Aufnahme ist für uns die entsprechende Empfehlung der Grundschule. Weiterhin hängt eine Aufnahme davon ab, dass Sie sich als Eltern für die Erziehung und Bildung Ihrer Tochter interessieren. Wir erwarten, dass Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und uns in unserer Bildungs- und Erziehungsarbeit unterstützen.
Alltägliches
Wo gibt es Informationen zum ÖPNV?
Informationen finden Sie unter https://www.kvmyk.de/themen/oepnv-schuelerbefoerderung
Fahrpläne unter www.vrminfo.de
Wie melde ich meine Tochter krank?
Bitte teilen Sie der Klassenleitung eine Erkrankung über Cocuun im Thema "Abwesenheit / Fehltage mit.
Am letzten Tag vor und am ersten Tag nach den Ferien reicht die alleinige Mitteilung der Erkrankung an die Klassenleitung nicht aus. Im Bedarfsfall müssen Sie Ihre Tochter mit Angabe des Grundes zusätzlich bei der jeweiligen Schulleitung krankmelden. Diese bespricht die Angelegenheit mit der Klassenleitung, damit Ihr Kind ggfs. entschuldigt werden kann.
Im Krankheits- oder Verletzungsfall während der Schulzeit erfolgt die Abholung grundsätzlich an der Pforte der Schule. Dort unterschreiben Sie bitte den Abholschein, den Ihre Tochter Ihnen vorlegt, und geben diesen im Sekretariat ab. Erst danach können Sie (oder eine Person, die Sie zuvor bevollmächtigt haben) Ihre Tochter mitnehmen. Dadurch wird gewährleistet, dass Ihr Kind jederzeit Hilfe bekommen kann, falls sich sein Zustand akut verschlechtert.
Wie erfrage ich eine Beurlaubung für meine Tochter?
Bitte melden Sie sich wegen einer Beurlaubung (normalerweise ca. 14 Tage vor dem Datum, um das es geht) in Cocuun im Thema "Abwesenheit / Fehltage". Sie erhalten dann eine Rückmeldung von der Klassenleitung, ob die Beurlaubung genehmigt wird.
Beurlaubungen vor und nach den Ferien dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen, die Sie schriftlich der zuständigen Schulleiterin darlegen müssen, erteilt werden.
Hier finden Sie einen Formulierungsvorschlag:
Wo finde ich Unterstützung beim Lernen?
Mit SLAM (Schülerinnen lernen aktiv miteinander) gibt es ein Netzwerk von älteren Schülerinnen, die gezielt und in enger Absprache mit den Fachlehrkräften Nachhilfe geben.
Ansprechpartnerin ist Frau Humberg.